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   OLG Frankfurt, 30.07.1987 - 20 W 246/87   

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OLG Frankfurt, 30.07.1987 - 20 W 246/87 (https://dejure.org/1987,5923)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.07.1987 - 20 W 246/87 (https://dejure.org/1987,5923)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Juli 1987 - 20 W 246/87 (https://dejure.org/1987,5923)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments bei dessen Mehrdeutigkeit bezüglich des Berechtigungsvorrangs der eingesetzten Erben

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 133, 2084, 2267
    Erbrecht; Erbeinsetzung für den Fall des gemeinsamen Todes; Auslegung eines gemeinschaftlichen Testamentes bei dessen Mehrdeutigkeit bezüglich des Berechtigungsvorrangs der eingesetzten Erben.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1988, 483
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60

    Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.1987 - 20 W 246/87
    Hat der Tatrichter ein Testament unzutreffend für eindeutig und deshalb nicht für auslegungsfähig erachtet, so kann das Rechtsbeschwerdegericht statt der an sich gebotenen Aufhebung und Zurückverweisung zwecks Nachholung der gebotenen Auslegung auch in der Sache selbst entscheiden; Voraussetzung hierfür ist aber, daß der Sachverhalt genügend geklärt, und keine weiteren Ermittlungen mehr erforderlich sind (BGHZ 35, 135, 142).
  • BGH, 10.02.1960 - V ZR 39/58

    Haftung des Erben eines Handelsgeschäftes für vor dem Erbfall begründete

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.1987 - 20 W 246/87
    Ob eine Verfügung von Todes wegen der Auslegung fähig unbedürftig ist, ist eine Rechtsfrage, die von dem Gericht der weiteren Beschwerde nachzuprüfen, und deren Verkennung als eine Gesetzesverletzung iSd § 27 FGG anzusehen ist (BGHZ 32, 60, 63; BayObLG Rpfleger 1981, 471; Keidel/Kuntze/Winkler, aaO § 27 FGG Rdn.
  • BGH, 18.04.1956 - IV ZB 18/56

    Vorbescheid im Erbscheinverfahren - §§ 2353, 2359 BGB, § 19 FGG

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.1987 - 20 W 246/87
    Ein solcher Vorbescheid ist stets dann zulässig, wenn eine Vorklärung der Sach- und Rechtslage geboten ist, um die Erteilung eines unrichtigen und später wieder einzuziehenden Erbscheines zu vermeiden (BGHZ 20, 255, 256; Keidel/Kuntze/Winkler, FG 12. Aufl. § 19 FGG Rdn. 15).
  • BayObLG, 12.03.1981 - BReg. 1 Z 3/81
    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.1987 - 20 W 246/87
    Der Wortlaut des Testamentes ist in diesem Punkt nicht eindeutig: In dem Testament wird nämlich nicht der eindeutige Begriff des gleichzeitigen Todes (vgl. hierzu KG FamRZ 1968, 217; 1970, 148; BayObLGZ 1979, 427; 1981, 79; OLG Stuttgart OLGZ 1982, 311; Senatsbeschluß vom 18. Juni 1976 - 20 W 366/76 - n.v.) verwendet, sondern davon gesprochen, daß den Eheleuten W. "gemeinsam etwas zustoßen und kein Überlebender mehr« von ihnen vorhanden sein sollte.
  • OLG Stuttgart, 10.03.1982 - 8 W 224/81

    Wirksamwerden einer in einem gemeinschaftlichen Testament für den Fall des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.1987 - 20 W 246/87
    Der Wortlaut des Testamentes ist in diesem Punkt nicht eindeutig: In dem Testament wird nämlich nicht der eindeutige Begriff des gleichzeitigen Todes (vgl. hierzu KG FamRZ 1968, 217; 1970, 148; BayObLGZ 1979, 427; 1981, 79; OLG Stuttgart OLGZ 1982, 311; Senatsbeschluß vom 18. Juni 1976 - 20 W 366/76 - n.v.) verwendet, sondern davon gesprochen, daß den Eheleuten W. "gemeinsam etwas zustoßen und kein Überlebender mehr« von ihnen vorhanden sein sollte.
  • BayObLG, 17.12.1979 - BReg. 1 Z 76/79
    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.1987 - 20 W 246/87
    Der Wortlaut des Testamentes ist in diesem Punkt nicht eindeutig: In dem Testament wird nämlich nicht der eindeutige Begriff des gleichzeitigen Todes (vgl. hierzu KG FamRZ 1968, 217; 1970, 148; BayObLGZ 1979, 427; 1981, 79; OLG Stuttgart OLGZ 1982, 311; Senatsbeschluß vom 18. Juni 1976 - 20 W 366/76 - n.v.) verwendet, sondern davon gesprochen, daß den Eheleuten W. "gemeinsam etwas zustoßen und kein Überlebender mehr« von ihnen vorhanden sein sollte.
  • RG, 02.11.1933 - IV B 43/33

    1. Ist der Ersatzerbe des Nacherben im Erbschein mit aufzuführen? 2. Welche

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.07.1987 - 20 W 246/87
    Um diesem Erfordernis zu genügen, muß der gesamte Inhalt der Erklärung einschließlich aller Nebenumstände, auch solcher, die außerhalb der Testamentsurkunde liegen, als Ganzes gewürdigt werden; auch die allgemeine Lebenserfahrung ist zu berücksichtigen (RGZ 142, 171, 174; BGH LM § 133 BGB (B) Nr. 1).
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   OLG Düsseldorf, 07.09.1988 - 3 Sa 11/88   

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OLG Düsseldorf, 07.09.1988 - 3 Sa 11/88 (https://dejure.org/1988,19083)
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OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. September 1988 - 3 Sa 11/88 (https://dejure.org/1988,19083)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • Rpfleger 1988, 483
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   BayObLG, 24.05.1988 - AR 1 Z 35/88   

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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1988, 970
  • Rpfleger 1988, 483
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Düsseldorf, 18.09.2023 - 3 Sa 5/23
    Das Verfahren ist auch noch anhängig (zu diesem Erfordernis Sternal/Sternal, a.a.O., § 5 Rn. 44 f.; BayObLG, Beschluss vom 24.05.1988 - AR 1 Z 35/88, Rn. 8, juris), da der Antrag auf Erteilung eines Erbscheins noch nicht beschieden ist.
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